Bauen im Kleingarten

Antrag auf Bauzustimmung · Gartenverein Erholung Naumburg e.V.

Wichtig: Genehmigungspflicht

Sie möchten in Ihrem Kleingarten bauen, an- oder umbauen? Bitte beachten Sie: Für JEDEN Neubau, Anbau oder Umbau ist nach § 3 Abs. 2 BKleinG und Abschnitt 5 der Rahmengartenordnung die vorherige SCHRIFTLICHE Zustimmung des Vereinsvorstandes erforderlich. Mit den Bauarbeiten darf erst nach erteilter Bauzustimmung begonnen werden. Bitte reichen Sie Ihren Antrag mit vollständigen Unterlagen ein.

Was ist zulässig? (Rahmengartenordnung §5)

Laube in einfacher Ausführung, höchstens 24 m² Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz, NICHT zum dauernden Wohnen geeignet. Firsthöhe max. 2,80 m (Pult-/Flachdach) bzw. 3,80 m (Satteldach >10°). Keine Unterkellerung (Vorratsraum bis 3 m²/Tiefe 1,25 m zulässig), keine Schornsteine. Grenzabstand 3 m. (RGO §5.2)

An- und Umbauten an der Laube unterliegen denselben Grenzen wie der Neubau (max. 24 m² Gesamt-Grundfläche, Höhen, Grenzabstand). Abweichungen von genehmigten Bauunterlagen sind unzulässig. (RGO §5.1/§5.2)

Kleingewächshaus mit höchstens 15 m³ Brutto-Rauminhalt, nur dem Eigenverbrauch dienend. Grenzabstand 3 m. (RGO §5.4)

Folienzelt bis 10 m² Grundfläche und 2,50 m Höhe bzw. Frühbeetkasten, nur dem Eigenverbrauch dienend. Grenzabstand 3 m. (RGO §5.4)

Pergolen und Windschutzblenden sind nur mit Zustimmung des Vereinsvorstandes zulässig. Grenzabstand 3 m. (RGO §5.6)

Je ein Zier- oder Wasserpflanzenteich mit flachem Randstreifen bis max. 5 m² Grundfläche, nur mit Zustimmung des Vorstandes. Dichtung mit Lehm/Ton, Folie oder Kunststoff; für Bepflanzung geeignet (Feuchtbiotop). Kein Beton. (RGO §5.6/§2.6)

Bade- und Wasserbecken NICHT dauerhaft und NICHT ins Erdreich eingelassen. Zulässig nur Mai–September mit einem Durchmesser bis 3,5 m. (RGO §5.6) – Saisonale Aufstellung; eigene Pool-Anmeldung beachten.

Die Errichtung sichtbehindernder Einfriedungen ist genehmigungspflichtig durch den Vereinsvorstand. Hecken an Gartenwegen i.d.R. bis 1,20 m. (RGO §5.11/§2.5)

Der Neubau von Brunnen ist zustimmungspflichtig; mit dem Bau darf erst nach erteilter Zustimmung begonnen werden. Behördliche Regelungen bleiben unberührt. (RGO §5.7)

Sonstige bauliche Anlagen. Hinweis: Weitere Baukörper wie Schuppen, freistehende Toiletten, feste Feuerstellen (außer Betongrill) und nicht genehmigte Kleintierställe sind NICHT zulässig (RGO §5.12). Grenzabstand 3 m.
Erforderliche Unterlagen
Für die Bearbeitung Ihres Bauantrags benötigen wir:
- das ausgefüllte Antragsformular
- einen Lageplan der Parzelle mit Einzeichnung des Vorhabens und der Grenzabstände
- eine Bauzeichnung/Skizze mit Maßen (Grundfläche, Höhe)
- eine kurze Beschreibung des Vorhabens und der verwendeten Materialien
- bei Unterschreitung des 3-m-Grenzabstands: die schriftliche Zustimmung des betroffenen Gartennachbarn
Antragsformular
Antragsformular als PDF herunterladen

Oder lassen Sie sich Formular & Checkliste bequem per E-Mail zusenden:

Den ausgefüllten Antrag reichen Sie bitte beim Vorstand ein. Mit den Bauarbeiten darf erst nach Erhalt der schriftlichen Bauzustimmung begonnen werden.