Sie möchten in Ihrem Kleingarten bauen, an- oder umbauen? Bitte beachten Sie: Für JEDEN Neubau, Anbau oder Umbau ist nach § 3 Abs. 2 BKleinG und Abschnitt 5 der Rahmengartenordnung die vorherige SCHRIFTLICHE Zustimmung des Vereinsvorstandes erforderlich. Mit den Bauarbeiten darf erst nach erteilter Bauzustimmung begonnen werden. Bitte reichen Sie Ihren Antrag mit vollständigen Unterlagen ein.
Oder lassen Sie sich Formular & Checkliste bequem per E-Mail zusenden:
Den ausgefüllten Antrag reichen Sie bitte beim Vorstand ein. Mit den Bauarbeiten darf erst nach Erhalt der schriftlichen Bauzustimmung begonnen werden.